Wir möchten hiermit auf die geltende Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen, die seit dem 18.03.2022 gültig ist, hinweisen.
Bitte bringen Sie einen 3G-Nachweis zu der Veranstaltung „Barrierefreies Bauen und inklusives Wohnen – Beispiele einer gelungenen Praxis“ am 02.04.2022 mit.
Die Maskenpflicht am Platz entfällt, wenn ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Insbesondere bei der Begehung der Wohnungen gilt daher die Maskenpflicht.
Die Kontaktnachverfolgung erfolgt vor Ort.