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Am 13. Oktober hat der Leipziger Stadtrat über die „Sonderförderung kooperativer, gemeinwohlorientierter Bauprojekte“ aus dem Konzeptverfahren entschieden. Durch die anhaltende Inflation, Wegfall und Umstrukturierung von KfW-Förderungen und steigenden Baukosten und -zinsen standen die Baugruppen, die im Konzeptverfahren der Stadt gewonnen hatten, vor dem Aus.
Nachdem bereits auf zwei vorangegangenen Stadtratssitzungen die Sonderförderung besprochen wurde und bereits zwei Verwaltungsstandpunkte von der Stadt ausgearbeitet wurden, hat am vergangenen Donnerstag der Stadtrat mit der Mehrheit von Die Linke, SPD und Grünen den Änderungsantrag eben dieser Parteien angenommen. Ein wahrer Krimi geht also zu Ende.
Im Ergebnis stellt die Stadt in den nächsten Haushalten bis maximal 5.389.000 Euro zur Verfügung, um gemeinwohlorientierten Baugruppen die Weiterführung ihrer Bauprojekte zu ermöglichen.
Es geht bei der Förderung ganz explizit um Wohnraum, der sozial verträglich und z.T. auch inklusiv konzipiert ist. Dies ist auch eine Förderbedingung: Mindestens 30 Prozent des entstehenden Wohnraumes muss sogenannter Sozialbau, also miet- und beleggebunden, oder/und eine besondere Wohnform, wie inklusives Wohnen, sein. Sonst ist keine Förderung möglich.
Letztere Forderung geht auf die Bestrebung der drei genannten Parteien zurück, um sicherzustellen, dass der dringend benötigte soziale Wohnraum entsteht und explizit gemeinwohlorientierte Bauprojekte unterstützt werden.
Die Entscheidung für die Sonderförderung der Bauprojekte ist insbesondere in den jetzigen Krisenzeiten ein sehr weitsichtiges und nachhaltiges Signal des Leipziger Stadtrates. Hier wurde an zukünftige Mieter*innen, die auf kostengünstigen und auch z.T. barrierefreien Wohnraum angewiesen sind gedacht und Rechnung getragen, dass eben diese am meisten an den Folgen der Krise leiden.
Wir begrüßen daher die Entscheidung des Stadtrates und hoffen, dass diese finanzielle Unterstützung dazu beiträgt, dass der geplante barrierefreie und bezahlbare Wohnraum entsteht. Hiermit wird auch ein Signal für kommende gemeinwohlorientierte Bauprojekte gesendet und Mut geschenkt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass sollten die Kosten weiter steigen, nicht sicher ist, ob das Geld reichen wird.
Es muss aber auch gesagt werden, dass die Kommune Kosten trägt, die durch eine sichere Planung von KfW-Förderungen durch den Bund in diesem Ausmaß nicht nötig gewesen wäre. Die Sonderförderung durch die Stadt kann nur einen Beitrag zur Rettung der Projekte darstellen. Es braucht eine Lösung auf Bundesebene. Wir setzen uns daher für eine Bevorzugung von gemeinwohlorientierten Wohn- und Bauprojekten bei der Förderung durch die KfW-Bank, beispielsweise durch geringere Zinssätze, ein. Es kann zudem nicht sein, dass derjenige gefördert wird, der am schnellsten bei der Antragsstellung ist. Gemeinwohlorientierte Wohnprojekte sind oft ehrenamtliche organisiert. Daher sind diese Projekte, aufgrund der geringeren zeitlichen Ressourcen, strukturell benachteiligt, was das stellen von Förderanträgen angeht. Engagement fürs Gemeinwohl muss gewürdigt werden.